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ZFWG 2024, 152
OVG Nordrhein-Westfalen 
Erlaubnisbehörde ist zur Erstattung von Strafanzeigen wegen unerlaubten Glücksspiels befugt (Beschluss vom 08.12.2023, 4 B 510/22)

Ein Anspruch darauf, der zuständigen Behörde die Erstattung einer Strafanzeige wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB) aufgrund des unerlaubten Betriebs von Wettvermittlungsstellen zu untersagen, besteht grundsätzlich nicht.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2024, 152-153 (Beschluss vom 08.12.2023, 4 B 510/22)

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