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ZFWG 2024, 296
OVG Nordrhein-Westfalen 
Entbehrlichkeit des Vorverfahrens bei Drittanfechtung einer Spielhallenerlaubnis wegen Abstandskonkurrenz (Beschluss vom 11.12.2023, 4 A 3228/19)

Vor der Erhebung einer Drittanfechtungsklage gegen die einem Konkurrenten erteilte glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis durch einen im Auswahlverfahren wegen Abstandskonkurrenz unterlegenen Spielhallenbetreiber bedarf es in Nordrhein-Westfalen keiner Durchführung eines Vorverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 VwGO.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2024, 296 (Beschluss vom 11.12.2023, 4 A 3228/19)

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