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WRP 2006, 1400
LG Leipzig 
„der preiswerteste“ (Urteil vom 17.08.2006, 05 O 4757/05)

Die Werbung mit der Aussage eines Kunden „ich habe die Preise mit vier Anbietern aus der Umgebung verglichen. Und tatsächlich: Möbel F war bei bester Qualität mit Abstand der preiswerteste“ stellt eine nicht nachprüfbare unzutreffende Alleinstellungsbehauptung dar. Da der Kunde nicht nachprüfen kann, welche Preise wann und wo konkret verglichen wurden, ist die Aussage nicht nachprüfbar und intransparent.…

LG Leipzig, WRP 2006, 1400 (Urteil vom 17.08.2006, 05 O 4757/05)

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