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WRP 2006, 461
BVerfG 
Wettbewerbsrecht/Berufsrecht: Unentgeltliche Rechtsberatung durch berufserfahrenen Juristen (Beschluss vom 16.02.2006, 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04)

Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit in Art. 1 § 1 RBerG kann unter Abwägung der Schutzzwecke des RBerG einerseits und des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit andererseits die Auslegung erfordern, dass die unentgeltliche altruistische Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen (hier: Zulassung eines pensionierten Richters als Wahlverteidiger) nicht erfasst wird.

BVerfG, WRP 2006, 461-463 (Beschluss vom 16.02.2006, 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04)

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