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WRP 2025, 532
LG Berlin II 
Wettbewerbsrecht: Testergebnis „sehr gut“ (Urteil vom 31.10.2024, 52 O 74/24)

Entsteht in der Werbung mit einem Testergebnis der Eindruck, das erreichte Ergebnis „sehr gut“ sei das höchste zu erreichende Ergebnis, so ist dies irreführend, wenn in der Werbung nicht darauf hingewiesen wird, dass das Testergebnis „sehr gut“ nicht die beste Note im Test darstellt und Mitbewerber bessere Noten erhalten haben. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Berlin II, WRP 2025, 532-533 (Urteil vom 31.10.2024, 52 O 74/24)

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