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WRP 2006, 281
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Sparschwein-Wochen (Urteil vom 20.03.2002, 5 U 44/01)

Die Werbung für – zeitlich nicht begrenzte – „Sparschwein-Wochen“, während der eine Vielzahl (hier: ca. 100) konkret bezeichneter Artikel zu besonders günstigen Preisen angeboten werden, dient der Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung, die auch bei Möbel-Discountern jedenfalls bei Beachtung der guten kaufmännischen Sitten nicht branchenüblich ist.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 281 (Urteil vom 20.03.2002, 5 U 44/01)

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