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WRP 2006, 72
BGH 
Wettbewerbsrecht: Schulfotoaktion (Urteil vom 20.10.2005, I ZR 112/03)

Das Angebot eines Fotostudios an eine Schule, dieser einen PC zu überlassen, wenn die Schule eine Schulfotoaktion vermittelt, bei der die angefertigten Fotos Eltern oder Schülern zum Kauf angeboten werden, ist grundsätzlich keine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungen der Schule, der Schüler oder deren Eltern.

BGH, WRP 2006, 72-75 (Urteil vom 20.10.2005, I ZR 112/03)

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