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WRP 2007, 818
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Rabatt nur auf vorrätige Kameras (Urteil vom 09.05.2007, 6 U 52/07)

Bewirbt ein Elektronik-Discounter einen Rabatt von 19 %, beschränkt auf einen bestimmten Tag, für Kameras, so ist weder zur Sicherung einer klaren und eindeutigen Angabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme des Rabatts noch zur Vermeidung einer Irreführung der ausdrückliche Hinweis geboten, dass der Rabatt nur auf Kameras gewährt wird, die am Tage der Aktion im Ladengeschäft vorrätig sind.

OLG Karlsruhe, WRP 2007, 818-819 (Urteil vom 09.05.2007, 6 U 52/07)

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