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WRP 2025, 360
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: „Mondpreise“ (Urteil vom 12.12.2024, 6 U 153/22)

Bei der Werbung mit einer sog. UVP handelt es sich um einen unzulässigen „Mondpreis“, wenn der Hersteller den gegenüber Händlern empfohlenen Preis im Rahmen eigener Vertriebsaktivitäten über das Internet nie fordert, sondern dauerhaft erheblich unterbietet. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Frankfurt a. M., WRP 2025, 360-363 (Urteil vom 12.12.2024, 6 U 153/22)

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