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WRP 2014, 759
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: „Le Pliage“ (Urteil vom 07.03.2014, 6 U 160/13)

Unterschiedliche Eigenschaften, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Produkts von außen nicht erkennbar sind (hier: Faltbarkeit einer Handtasche) stehen weder der Annahme einer Nachahmung entgegen, noch sind sie geeignet, die bestehende Gefahr einer Herkunftstäuschung zu beseitigen.

OLG Köln, WRP 2014, 759 (Urteil vom 07.03.2014, 6 U 160/13)

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