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WRP 2009, 863
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Hauptsacheklage nach Widerspruch (Beschluss vom 09.02.2009, 6 W 4/09)

Wer nach erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg erwirkt, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich i. S. des § 8 Abs. 4 UWG, wenn er zusätzlich eine Hauptsacheklage erhebt, mit der er neben dem im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch Annex – und Kostenansprüche verfolgt, nachdem der Schuldner in der ihm gesetzten Frist die geforderte Abschlusserklärung nicht abgegeben, …

OLG Köln, WRP 2009, 863-865 (Beschluss vom 09.02.2009, 6 W 4/09)

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