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WRP 2009, 339
OLG Jena 
Wettbewerbsrecht: Dacheindeckungen (Urteil vom 26.11.2008, 2 U 438/08)

Die Bewerbung einer Tätigkeit im Reisegewerbe mit Angaben, die beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, es würde befugt ein stehendes Gewerbe ausgeführt (hier: Werbung für „Dacheindeckungen“ auf einem Werbeschild mit Angaben zu Anschrift, Telefon- und eMail-Anschluss), ist irreführend.

OLG Jena, WRP 2009, 339 (Urteil vom 26.11.2008, 2 U 438/08)

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