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WRP 2015, 396
LG Magdeburg 
Wettbewerbsrecht: Aufwendungsersatz für nur teilweise berechtigte Abmahnung (Urteil vom 10.12.2014, 36 O 89/14)

Auch bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung durch einen klagebefugten Verband ist der pauschal berechnete Aufwendungsersatz für diese Abmahnung in voller Höhe zu zahlen. Ein Kostenerstattungsanspruch für die unberechtigte Abmahnung besteht demgegenüber nicht. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Magdeburg, WRP 2015, 396 (Urteil vom 10.12.2014, 36 O 89/14)

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