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WRP 2025, 1487
OLG Nürnberg 
Verfahrensrecht/Kartellrecht: Gerichtsstand bei Deaktivierung des Social-Media-Accounts eines Influencers (Beschluss vom 19.08.2025, 3 W 1224/25)

Begehrt ein Influencer Unterlassung gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, weil dieser entgegen den Nutzungsbedingungen ohne vorherige Gelegenheit zur Äußerung und nähere Begründung das Konto deaktiviert hat, macht er regelmäßig lediglich einen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten geltend, wofür der Deliktsgerichtsstand des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO nicht eröffnet ist.

OLG Nürnberg, WRP 2025, 1487-1491 (Beschluss vom 19.08.2025, 3 W 1224/25)

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