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WRP 2025, 1473
OLG Köln 
Verfahrensrecht: Herabsetzung im Instagram-Chat (Beschluss vom 19.02.2025, 6 W 6/25)

Die landesweite Zuständigkeit des OLG Köln gemäß § 13a Abs. 1 GVG, § 119a Abs. 1 Nr. 5 GVG, § 9 JuZuVO NRW ist nur bei Veröffentlichungen gegeben. Nicht jede Äußerung im Internet fällt darunter, insbesondere nicht, wenn sie in einem nicht allgemein zugänglichen Instagram-Chat erfolgt.

OLG Köln, WRP 2025, 1473 (Beschluss vom 19.02.2025, 6 W 6/25)

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