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WRP 2025, 487
BGH 
Verfahrensrecht: Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss gem. § 148 Abs. 1 ZPO (Beschluss vom 23.01.2025, I ZB 39/24)

Gegen den Beschluss eines Landgerichts, mit dem es einen Rechtsstreit bis zur Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines anderen Gerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO aussetzt, ist die sofortige Beschwerde gemäß § 252 ZPO statthaft.

BGH, WRP 2025, 487-489 (Beschluss vom 23.01.2025, I ZB 39/24)

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