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WRP 2025, 538
BGH 
Verfahrensrecht: Präzisierung, Ergänzung oder Berichtigung von Parteivorbringen (Beschluss vom 20.11.2024, VII ZR 191/23)

Eine Partei ist grundsätzlich nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern und insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO Beachtung finden. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag der beweisbelasteten Partei läuft auf eine prozessual unzulässige vorweggenommene tatrichterliche Beweiswürdigung hinaus und verstößt damit zugleich gegen Art. …

BGH, WRP 2025, 538 (Beschluss vom 20.11.2024, VII ZR 191/23)

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