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WRP 2007, 559
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht: Unterlassungs-Beschlussverfügung mit farbiger Verbindungsanlage (Beschluss vom 30.01.2007, 3 W 239/06)

Wird eine Unterlassungs-Beschlussverfügung, die antragsgemäß eine farbige Verbindungsanlage zum Verbot enthält und deren Ausfertigung ebenfalls mit farbiger Verbindungsanlage der Gläubigerin zugestellt wurde, innerhalb der Vollziehungsfrist dem Schuldner nicht so, sondern mit einer Verbindungsanlage in Schwarz-Weiß-Kopie zugestellt, so ist die Beschlussverfügung mangels wirksamer Vollziehung aufzuheben.…

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 559 (Beschluss vom 30.01.2007, 3 W 239/06)

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