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WRP 2005, 622
BGH 
Urheberrecht/Bürgerliches Recht: Atlanta (Urteil vom 03.03.2005, I ZR 133/02)

Die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Erschöpfung nach § 17 Abs. 2 UrhG trifft denjenigen, der sich darauf beruft. Der Nachweis, ob eine Übereignung stattgefunden hat, die in der Regel einen Veräußerungstatbestand i.S. des § 17 Abs. 2 UrhG darstellt, kann gegebenenfalls durch die Vermutung des § 1006 BGB erleichtert werden.

BGH, WRP 2005, 622-624 (Urteil vom 03.03.2005, I ZR 133/02)

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