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WRP 2011, 95
BGH 
Urheberrecht: Gesamtvertrag Musikabrufdienste (Urteil vom 14.10.2010, I ZR 11/08)

a) Eine Verwertungsgesellschaft hat die von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechte nach § 11 Abs. 1, § 12 UrhWG nur denjenigen zu angemessenen Bedingungen einzuräumen, die diese zumindest auch für eigene Nutzungshandlungen benötigen. Sie muss die Nutzungsrechte dagegen nicht denjenigen einräumen, die diese ausschließlich auf Dritte weiterübertragen möchten.

BGH, WRP 2011, 95-100 (Urteil vom 14.10.2010, I ZR 11/08)

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