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WRP 2005, 1194
LG Dresden 
Transparenz bei Verkaufsförderungsmaßnahmen (Beschluss vom 17.05.2005, 45 O 0197/05 EV)

Die Werbung für ein Kraftfahrzeug mit der Aussage „Beim Kauf eines Peugeot 307 CC gibt es bei Zulassung bis zum 31.05.2005 bis zu 4.265,80 € Urlaubsgeld“ ist wettbewerbswidrig, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig angegeben wird, unter welchen Bedingungen der Käufer den genannten Höchstbetrag erhalten kann.

LG Dresden, WRP 2005, 1194 (Beschluss vom 17.05.2005, 45 O 0197/05 EV)

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