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WRP 2006, 290
LG Stuttgart 
Telefaxwerbung aus der Schweiz (Urteil vom 10.10.2005, 40 O 66/05)

Für die Beurteilung von Telefaxwerbung, die aus der Schweiz auf deutsches Gebiet versandt wurden, ist das deutsche Landgericht als Gericht des Begehungsort der unerlaubten Handlung zuständig. Es ist auch deutsches Recht anwendbar.

LG Stuttgart, WRP 2006, 290 (Urteil vom 10.10.2005, 40 O 66/05)

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