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WRP 2006, 1272
OLG Frankfurt a. M. 
Streitwert in Wettbewerbssachen (Beschluss vom 13.03.2006, 25 W 19/06)

Für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche zwischen Konkurrenten am Markt gibt es keine Regelstreitwerte, auch wenn in der Gerichtspraxis in Fällen durchschnittlicher Bedeutung und Schwere häufig Streitwerte zwischen 10.000 und 25.000 Euro festgesetzt werden.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2006, 1272-1274 (Beschluss vom 13.03.2006, 25 W 19/06)

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