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WRP 2006, 120
BGH 
Sortenschutzrecht: Auskunftsanspruch bei Nachbau II (Urteil vom 13.09.2005, X ZR 170/04)

a) Der Landwirt ist einem Sortenschutzinhaber nur insoweit zur Nachbauauskunft und zur Erbringung von Nachweisen verpflichtet, als der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Landwirt Erntegut einer bestimmten, zu Gunsten des Sortenschutzinhabers geschützten Sorte zum Nachbau verwendet oder verwenden wird.

BGH, WRP 2006, 120-124 (Urteil vom 13.09.2005, X ZR 170/04)

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