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WRP 2006, 618
OLG Naumburg 
Schal als Apothekenware (Urteil vom 09.12.2005, 10 U 37/05)

Bei einem Fleece-Schal ist grundsätzlich die Gesundheitsförderung nicht völlig nebensächlich, sondern gleichrangig mit der Funktion als Bekleidungsstück einzuordnen. Bei einem Schal handelt es sich daher um eine apothekenübliche Ware.

OLG Naumburg, WRP 2006, 618-620 (Urteil vom 09.12.2005, 10 U 37/05)

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