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WRP 2011, 518
LG Hamburg 
Promotion (Urteil vom 26.11.2010, 416 O 124/10)

Auch auf einer im Internet geschalteten Seite erfordert die Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung, dass Werbeanzeigen ihrem äußeren Erscheinungsbild nach so gestaltet sind, dass Internetnutzer eindeutig erkennen können, dass es sich um kommerzielle Werbung für Produkte Dritter handelt. Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass Internetnutzer mit einem höheren Aufmerksamkeitsgrad als Zeitungsleser Werbung und Redaktion unterscheiden. …

LG Hamburg, WRP 2011, 518 (Urteil vom 26.11.2010, 416 O 124/10)

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