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WRP 2005, 644
 
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Köln der irischen Fluggesellschaft Ryanair im Wege der einstweiligen Verfügung einen Vergleich der eigenen „Durchschnittspreise“ mit denjenigen von Mitbewerbern untersagt (Beschluss vom 27.01.2005, Az: 24 O 4/05).

WRP 2005, 644

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