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WRP 2005, 901
BGH 
Postrecht: „Haftung für Wertpaket“ (Urteil vom 03.03.2005, I ZR 273/02)

Die Haftung der Deutschen Post AG beim Verlust eines bei ihr aufgegebenen Wertpakets, das für einen Empfänger in einem anderen den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins beigetretenen Staat bestimmt ist, ist der Höhe nach auf den vom Absender angegebenen Wert beschränkt (Ergänzung zu BGHZ 153, 327 ff.).

BGH, WRP 2005, 901-903 (Urteil vom 03.03.2005, I ZR 273/02)

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