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WRP 2007, 690
Hanseatisches OLG Hamburg 
Markenrecht: automobil OFFROAD (Urteil vom 31.01.2007, 5 U 110/07)

Bei dem Begriff „Offroad“ handelt es sich um eine mittlerweile eingedeutschte englischsprachige Bezeichnung für alles, was mit geländegängigen Fahrzeugen und damit zusammenhängenden sportlichen Aktivitäten jenseits befestigter Straßen zu tun hat. Der Begriff besitzt beschreibende Anklänge für eine Zeitschrift für Geländewagen, ist aber nicht glatt beschreibend.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 690 (Urteil vom 31.01.2007, 5 U 110/07)

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