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WRP 2005, 1248
BGH 
Markenrecht: Meißner Dekor II (Urteil vom 07.04.2005, I ZR 221/02)

a) Für die Auslegung der Zurechnungsnorm des § 14 Abs. 7 MarkenG ist auf die zu § 13 Abs. 4 UWG a.F. (jetzt: § 8 Abs. 2 UWG) entwickelten Grundsätze zurückzugreifen.

BGH, WRP 2005, 1248-1250 (Urteil vom 07.04.2005, I ZR 221/02)

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