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WRP 2005, 744
BGH 
Markenrecht: MEY/Ella May (Beschluss vom 24.02.2005, I ZB 2/04)

Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei erkennbar aus Vor- und Nachnamen gebildeten Marken allein oder vorrangig am Nachnamen orientiert. Liegen besondere Umstände vor, kann bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr dem Nachnamen in der Gesamtbezeichnung eine prägende Wirkung zugemessen werden. Solche Umstände können in der kraft Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft der nur aus dem Nachnamen gebildeten älteren Marke liegen.…

BGH, WRP 2005, 744-746 (Beschluss vom 24.02.2005, I ZB 2/04)

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