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WRP 2009, 1250
BGH 
Markenrecht: Kinder III (Beschluss vom 02.04.2009, I ZB 94/06)

a) Ein in der Art einer Dach- oder Zweitmarke verwandtes Zeichen kann auch als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in der Verwendung mit anderen Marken eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG erfüllen.

BGH, WRP 2009, 1250-1254 (Beschluss vom 02.04.2009, I ZB 94/06)

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