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WRP 2009, 1019
LG Frankfurt a. M. 
Kerngleiche Verletzungshandlung (Beschluss vom 23.04.2009, 3-10 O 132/07)

Wird in einem gerichtlichen Titel die blickfangmäßige Herausstellung eines Preises für preisgebundene Bücher mit dem Wort „T.-Preis“ untersagt, so fallen nicht nur die konkrete Form der Hervorhebung in einem roten Kreis auf weißem Grund darunter sondern auch andere graphische Gestaltungen, die eine Hervorhebung bewirken.

LG Frankfurt a. M., WRP 2009, 1019-1020 (Beschluss vom 23.04.2009, 3-10 O 132/07)

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