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WRP 2019, 766
Hertin 
KOMMENTAR zu BGH, Urteil vom 21.02.2019, I ZR 98/17

1 Zu befinden war in der hier zuvor abgedruckten Entscheidung über den Abwehr- und Schadenersatzanspruch der Schöpferin einer multimedialen und multidimensionalen Rauminstallation, die sie auftragsgemäß in einem Verbindungsbau des dreiteiligen Baukomplexes der Kunsthalle Mannheim angebracht hatte und die sechs Jahre später im Zuge von Umbaumaßnahmen ohne ihre Zustimmung wieder entfernt worden war.

Hertin, WRP 2019, 766-767

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