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WRP 2008, 844
LG Wiesbaden 
Insolvenzverkauf (Beschluss vom 06.02.2008, 11 O 6/08)

Die Werbeankündigung „Insolvenzverkauf“ erweckt den Eindruck, als sei Veranstalter des Verkaufs ein amtlich bestellter Insolvenzverwalter. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor.

LG Wiesbaden, WRP 2008, 844 (Beschluss vom 06.02.2008, 11 O 6/08)

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