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WRP 2008, 1606
LG Hamburg 
Heilsteine (Urteil vom 21.08.2008, 327 O 204/08)

Werden Steinen krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkungen beigelegt und werden die Steine in diesem Zusammenhang als „Heilsteine“ bezeichnet, erweckt dies den Eindruck einer tatsächlich nicht vorhandenen und wissenschaftlich auch nicht nachgewiesenen Wirkung. Der Hinweis, dass es für die Wirkungen der Steine keinen wissenschaftlichen Nachweis gebe, ist nicht geeignet, …

LG Hamburg, WRP 2008, 1606 (Urteil vom 21.08.2008, 327 O 204/08)

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