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WRP 2008, 144
Hanseatisches OLG Hamburg 
Heilmittelwerberecht: Hinreichend wissenschaftlich gesicherte Spitzengruppenbehauptung (Urteil vom 22.03.2007, 3 U 243/06)

Die Werbeangabe: „Ro. – Unübertroffen auch in der Bläschenphase“ für ein Lippenherpes-Arzneimittel versteht der Durchschnittsverbraucher dahingehend, das Präparat gehöre zur Spitzengruppe („unübertroffen“) dieser Mittel, und zwar in der Bläschenphase und („auch“) in der späteren Anwendungsphase. Die Annahme des Verkehrs, dass die Werbeaussage in jenem Sinne wissenschaftlich hinreichend gesichert ist, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2008, 144 (Urteil vom 22.03.2007, 3 U 243/06)

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