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WRP 2005, 919
OLG Stuttgart 
Handy-Werbung (Urteil vom 17.03.2005, 2 U 173/04)

Wirbt ein Anbieter unter Angabe von Preisbestandteilen für ein Handy, muss er auf die im Rahmen des gleichzeitig abzuschließenden Netzkartenvertrags geschuldeten Entgelte hinweisen. Die Angaben müssen gut lesbar und grundsätzlich vollständig sein. Hierbei ist nicht auf das Verbraucherleitbild abzustellen, sondern auf die reine Lesefähigkeit des Verbrauchers ggf. unterstützt durch gängige Sehhilfen wie Lesebrille, …

OLG Stuttgart, WRP 2005, 919-921 (Urteil vom 17.03.2005, 2 U 173/04)

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