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WRP 2008, 839
LG Köln 
Gesundheitsreisen aus der Apotheke (Urteil vom 10.04.2008, 31 O 825/07)

Die Vermittlung von Gesundheitsreisen durch einen Apotheker hat keinen Bezug zur Arzneimittelversorgung und stellt kein zulässiges Nebengeschäft des Apothekers dar. Mangels gesundheitsförderlicher Inhalte der Reisen können diese nicht als „Gesundheitsreisen“ bezeichnet werden.

LG Köln, WRP 2008, 839-841 (Urteil vom 10.04.2008, 31 O 825/07)

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