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WRP 2008, 810
BGH 
Bürgerliches Recht: Stromnetznutzungsentgelt III (Urteil vom 04.03.2008, KZR 29/06)

a) Dem Netzbetreiber steht nach § 6 Abs. 1 EnWG 1998 bei der Bestimmung des Netznutzungsentgelts ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht zu.

BGH, WRP 2008, 810-813 (Urteil vom 04.03.2008, KZR 29/06)

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