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WRP 2006, 243
BGH 
Bürgerliches Recht: „Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers“ (Urteil vom 05.10.2005, VIII ZR 16/05)

a) In Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers, die zum Abschluss von Kaufverträgen mit Lieferanten verwendet werden, halten folgende Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand:

BGH, WRP 2006, 243-251 (Urteil vom 05.10.2005, VIII ZR 16/05)

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