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WRP 2006, 1265
LG Frankfurt a. M. 
Anzeigen und redaktionell aufgemachte Werbung (Urteil vom 09.06.2006, 3/12 O 14/06)

Werden in einer Apothekenkundenzeitschrift redaktionell aufgemachte Anzeigen/Beiträge und als solche erkennbare Werbeanzeigen eines Unternehmens auf einer Seite nebeneinander abgedruckt, reicht es nicht aus, lediglich die ganze Zeitungsseite mit dem Wort „Anzeige“ oder „Anzeigen“ zu kennzeichnen, um deutlich zu machen, dass es sich auch bei dem redaktionell gestalteten Teil um eine bezahlte Anzeige handelt.…

LG Frankfurt a. M., WRP 2006, 1265-1267 (Urteil vom 09.06.2006, 3/12 O 14/06)

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