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STB 2009, 58
BFH 
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Zusätzliche Einlage bei negativer Tilgungsbestimmung nicht mit der noch nicht voll eingezahlten Hafteinlage zu verrechnen – Forderungscharakter eines aktivischen „Darlehenskontos“ im sog. Vier-Konten-Modell – gesetzliche Regelungen und gesellschaftsvertragliche Praxis zu Kapitalkonten bei Personengesellschaften – entnahmefähiges Guthaben – fehlende Regelungen zu Rückzahlungsmodalitäten, Sicherheiten und Verzinsung ([unbekannt] vom 16.10.2008, IV R 98/06)

Leistet der Kommanditist zusätzlich zu der im Handelsregister eingetragenen, nicht voll eingezahlten Hafteinlage eine weitere Bareinlage, so kann er im Wege einer negativen Tilgungsbestimmung die Rechtsfolge herbeiführen, dass die Einlage nicht mit der eingetragenen Haftsumme zu verrechnen ist, sondern im Umfang ihres Wertes die Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos verhindert und auf diese Weise nach § 15a Abs. …

BFH, StB 2009, 58 ([unbekannt] vom 16.10.2008, IV R 98/06)

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