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STB 2009, 301
BFH 
Verkauf von „Fingerfood“ im Kino als Lieferung zum ermäßigten Umsatzsteuersatz – Aufbereitung von Lebensmitteln – Abgrenzung zwischen Lieferung und Dienstleistung (Restauration) ([unbekannt] vom 18.02.2009, V R 90/07)

Die Aufbereitung von Lebensmitteln zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen verzehrfertigen Gegenstand ist nicht notwendig mit ihrer Vermarktung verbunden und deshalb bei der für die Abgrenzung von Dienstleistungen und Lieferungen erforderlichen Gesamtbetrachtung dem Dienstleistungsbereich zuzurechnen.

BFH, StB 2009, 301 ([unbekannt] vom 18.02.2009, V R 90/07)

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