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STB 2009, 211
BFH 
Verdeckte Gewinnausschüttung aus Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG ([anhängig] vom 31.12.9999, I R 116/08)

Sind Zahlungen (hier: vGA), die als aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG stammend anzusehen sind, nicht als Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern als Veräußerungserlös zu werten? Ist deshalb die vGA im Veranlagungsjahr 2001 (Streitjahr) zu versteuern, weil die Vorschrift des § 8b Abs. 2 KStG erst ab dem Veranlagungsjahr 2002 gilt?

BFH, StB 2009, 211 ([anhängig] vom 31.12.9999, I R 116/08)

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