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STB 2009, 302
BFH 
Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid sei falsch und solle nicht bekanntgegeben werden – Wirksamkeit der Mitteilung, wenn diese durch einen nicht ermächtigten Mitarbeiter entgegengenommen wird – Empfangsbote ([unbekannt] vom 28.05.2009, III R 84/06)

Teilt der Sachbearbeiter nach Aufgabe des Steuerbescheids zur Post, aber vor dessen Zugang, den Empfangsbevollmächtigten telefonisch mit, der Bescheid sei falsch und solle deshalb nicht bekanntgegeben werden, wird der Bescheid trotz des späteren Zugangs nicht wirksam.

BFH, StB 2009, 302 ([unbekannt] vom 28.05.2009, III R 84/06)

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