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STB 2006, 281
BFH 
Unterhaltsleistungen, Abgrenzung zu Versorgungsleistungen, Wiederkehrende Leistungen eines Erben an einen nicht zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Dritten ([unbekannt] vom 07.03.2006, X R 12/05)

Wiederkehrende Leistungen, die der Erbe aufgrund eines Vermächtnisses an einen Dritten zu zahlen hat, sind nur dann – unter weiteren Voraussetzungen – beim Empfänger der Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG steuerbar, wenn er zum sog. Generationennachfolge-Verbund gehört. Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt auf ihr Pflichtteilsrecht verzichtet hatten, gehören nicht zum Generationennachfolge-Verbund.

BFH, StB 2006, 281 ([unbekannt] vom 07.03.2006, X R 12/05)

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