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STB 2006, 1
BFH 
Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung ([unbekannt] vom 06.07.2005, XI R 46/04)

Schadensersatz, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, ist eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, die bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern ist.

BFH, StB 2006, 1 ([unbekannt] vom 06.07.2005, XI R 46/04)

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