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STB 2008, 59
BFH 
Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a.F. bei Komplementär einer KGaA ([unbekannt] vom 28.11.2007, X R 6/05)

Die vom Komplementär einer KGaA aus der Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft erzielten Zinserträge unterlagen auch insoweit nicht der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a.F., als sie bei der KGaA (zur Hälfte) als Dauerschuldzinsen i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewerbeertrag hinzugerechnet wurden.

BFH, StB 2008, 59 ([unbekannt] vom 28.11.2007, X R 6/05)

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