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STB 2007, 3
BFH 
Steuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter bei Miterbenstellung ([unbekannt] vom 07.09.2006, V R 6/05)

Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, wird regelmäßig nachhaltig und damit unternehmerisch tätig; dies gilt auch bei einer „Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung“ (Anschluss an BFH-Urteile vom 26. 9. 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418, und vom 30. 5. 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).

BFH, StB 2007, 3 ([unbekannt] vom 07.09.2006, V R 6/05)

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